RSV Impfung
Ab sofort wird die RSV Impfung von den gesetzlichen Krankenkassen für Personen ab 75 Jahren bzw. bei erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf ab 60 Jahren regulär übernommen. (nach aktuellem Stand ist eine einmalige Impfung ausreichend)
Das RS-Virus verursacht bevorzugt in den Wintermonaten eine Erkrankung der oberen und unteren Atemwege. Eine RSV Infektion kann ohne Beschwerden oder nur mit Symptomen eines grippalen Infekts, aber auch als schwere beatmungspflichtige Atemwegsinfektion verlaufen. Das Virus kann in jedem Alter Krankheitsbeschwerden auslösen, schwere Verläufe treten jedoch v.a. bei Frühgeborenen, Säuglingen, Kleinkindern und älteren Personen auf.
Ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf besteht vor allem bei folgenden Personen:
• Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (COPD)
• Chronische Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen
• Hämato-onkologische Erkrankungen
• Diabetes mellitus (mit Komplikationen)
• Chronische neurologische oder neuromuskuläre Erkrankung oder eine angeborene oder erworbene Immundefizienz
• Pflegeheimbewohner
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